Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Umzugsflitzer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Umzugs-, Transport-, Montage- und Entsorgungsleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Bei Aufträgen, die auf Basis einer Besichtigung vor Ort kalkuliert wurden, behalten wir uns bei wesentlich veränderten Gegebenheiten eine Nachkalkulation vor. Hierüber wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Zusätzliche oder geänderte Leistungen, die vom Auftraggeber gewünscht werden, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Ausführung solcher Zusatzleistungen über die voraussichtlichen Mehrkosten informieren.
§ 4 Preise und Zahlung
Die vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise vereinbart wurden.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
Bei Aufträgen über 5.000 € netto ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
§ 5 Ausführung und Termine
Der Auftragnehmer führt die Arbeiten fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik aus.
Vereinbarte Termine und Fristen gelten als annähernd verbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Festterminvereinbarung getroffen wurde. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Umständen verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.
§ 6 Abnahme
Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahme ist innerhalb von 12 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung durchzuführen.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Sie werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und vom Auftragnehmer in angemessener Frist beseitigt.
§ 7 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung zu beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Frist fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Juni 2026